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Der Saalekreis hat zur Gestaltung des Strukturwandels gemeinsam mit der Stadt Halle (Saale) einen Strategieprozess eingeleitet. Dazu wurde eine gemeinsame Kommission mit Vertretern aus der Wirtschaft (Energiewirtschaft, Chemieindustrie), der Arbeitsagentur, aus der Verwaltung sowie aus dem Tourismusbereich gegründet. Diese Kommission hat ein gemeinsames Leitbild für die Region Halle-Saalekreis entwickelt und anhand einer Bewertungsmatrix vier prioritäre Leuchtturmprojekte für den Saalekreis vorgeschlagen, die in besonderem Maße die Ziele des Investitionsgesetzes Kohleregionen und damit die Fördermittelkriterien – Schaffung von Arbeitsplätzen, Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur, Erreichung von Nachhaltigkeitszielen – erfüllen.

Im Saalekreis selbst wurde zu diesem Zweck im Jahr 2021 die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH als 100%ige Tochter des Landkreises Saalekreis gegründet. Der Gesellschaftszweck der Kreisentwicklungsgesellschaft ist die Gestaltung des Strukturwandelprozesses im Saalekreis. Grundlage für diesen Prozess ist das von Bundestag und Bundesrat am 03.07.2020 beschlossene Investitionsgesetz Kohleregionen. Danach werden insgesamt 14 Milliarden Euro Fördermittel an die vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen in den drei Revieren (Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier, Rheinisches Revier) für Investitionsprojekte bis zum Jahr 2038 ausgereicht. Für die fünf übergeordneten Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt (Stadt Halle (Saale), Saalekreis, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Mansfeld Südharz, Burgenlandkreis) stehen davon 12 % und somit rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Diese vier Strukturwandelprojekte im Saalekreis

trafen in der gemeinsamen Sitzung der Wirtschaftsausschüsse aus der Stadt Halle (Saale) und dem Saalekreis auf breite Zustimmung. Diese vier Projekte sind so konzipiert, dass eine Umsetzung mit den dafür notwendigen Personalkapazitäten, Ablaufprozessen und finanziellen Mitteln sowohl innerhalb der gemeindlichen Verwaltungen als auch innerhalb der Kreisverwaltung nicht möglich ist. Daher hat sich der Saalekreis entschieden für diese Aufgabe eine eigene Entwicklungsgesellschaft zu gründen, die insbesondere die vier prioritären Investitionsvorhaben projektiert und umsetzt. Daneben soll die Gesellschaft den Strukturwandelprozess im Saalekreis insgesamt koordinativ begleiten. Dazu gehört auch die Unterstützung der Gemeinden bei der Beantragung und Umsetzung ihrer Vorhaben sowie die mögliche Entwicklung zusätzlicher Projekte. Zuvorderst wird die Gesellschaft aber die Umsetzung der oben genannten Leuchtturmprojekte übernehmen.